Verstoß melden – vertraulich, geschützt und fair

 

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten?

Über dieses Portal können Sie Hinweise gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vertraulich und – wenn Sie möchten – auch anonym übermitteln.

Das Hinweisgebersystem ist nicht für die Meldung akuter Gefahren oder Notfälle vorgesehen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.

Das Hinweisgeber-System dient der strukturierten Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zu möglichen Regel- oder Gesetzesverstößen sowie sonstigen relevanten Sachverhalten im organisatorischen Umfeld.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ermöglichen deshalb auch das Einreichen anonymer Meldungen.

Gleichzeitig gilt: Für von einer Meldung betroffene Personen gilt die Unschuldsvermutung, solange kein Verstoß festgestellt wurde.

Hinweise sollten daher nach bestem Wissen und Gewissen und nicht leichtfertig abgegeben werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise, wie wir eingehende Meldungen bearbeiten, finden Sie in den Nutzungshinweisen. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen. Beide Informationen können Sie über die Buttons/Schaltflächen in der Fußzeile aufrufen.

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